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Erfolgreiche BIM-Planung in der Bau- und Immobilienwirtschaft

Bernhard Metzger
vor 2 Stunden
15 Min. Lesezeit

Anforderungen, Informationsmanagement und Entscheidungsqualität als Grundlage wirksamer Digitalisierung


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Warum der Erfolg eines BIM-Projekts mit klaren Anforderungen beginnt


Ein BIM-Modell ist kein Selbstzweck. Sein Wert entsteht, wenn die enthaltenen Informationen konkrete Aufgaben und Entscheidungen unterstützen. Dafür müssen sie zum benötigten Zeitpunkt in einer verlässlichen Qualität vorliegen.


Diese Perspektive ist für die Bau- und Immobilienwirtschaft von zentraler Bedeutung. Planungs- und Ausführungsleistungen werden auf zahlreiche Beteiligte verteilt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Kosten, Termine, Qualität, Nachhaltigkeit und Betrieb. Dabei entstehen große Datenmengen, deren Nutzen davon abhängt, wie Informationsbedarf, Verantwortung und Verwendung geregelt sind.


Building Information Modeling, kurz BIM, unterstützt die strukturierte Erstellung, Verknüpfung und Nutzung digitaler Bauwerksinformationen. Erfolgreiche BIM-Projekte verbinden fachliche Kompetenz mit klaren Anforderungen, abgestimmten Lieferprozessen, einer geeigneten gemeinsamen Datenumgebung und konsequenter Qualitätssicherung.


Besonders anspruchsvoll ist die Verbindung zwischen Auftraggeberzielen und operativer Umsetzung. Auftraggeber benötigen belastbare Entscheidungsgrundlagen. Planende brauchen eindeutige Anforderungen, um Modellierungs- und Prüfaufwand angemessen zu steuern. Bauunternehmen benötigen koordinierte und ausführbare Informationen. Bestandshalter brauchen Daten, die im Betrieb auffindbar, aktuell und wirtschaftlich nutzbar sind.


Der folgende Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche BIM-Planung erforderlich sind. Er zeigt, wie Informationsanforderungen entwickelt, Verantwortlichkeiten vereinbart und Ergebnisse geprüft werden. Darüber hinaus beschreibt er, wie mittelständische Unternehmen BIM schrittweise und wirtschaftlich sinnvoll einsetzen können.



Bildquelle: BuiltSmart Hub - www.built-smart-hub.com



Inhaltsverzeichnis


  1. BIM als Grundlage für Informationsmanagement und Entscheidungen

  2. Ziele und BIM-Anwendungsfälle vor der Modellierung definieren

  3. Auftraggeber-Informationsanforderungen als strategische Steuerungsgrundlage

  4. BIM-Abwicklungsplan, Verantwortlichkeiten und vertragliche Verankerung

  5. Common Data Environment und kontrollierte Informationsflüsse

  6. Informationsbedarfstiefe und LOIN als Prinzip der Angemessenheit

  7. Modellqualität, Koordination und Prüfprozesse

  8. BIM im Lebenszyklus von Bauwerken und Immobilien

  9. Wirtschaftlichkeit, Kompetenzen und Veränderungsmanagement

  10. Handlungsempfehlungen für eine belastbare BIM-Strategie



1. BIM als Grundlage für Informationsmanagement und Entscheidungen


Ein digitales Bauwerksmodell bildet Geometrie und Eigenschaften von Bauwerksobjekten ab. Es kann mit Dokumenten, Prüfungen und weiteren Daten verknüpft werden. Die BIM-Methode umfasst darüber hinaus Prozesse, Rollen, Anforderungen und Austauschregeln. Sie organisiert, wie Informationen über den Lebenszyklus eines Bauwerks erzeugt, bearbeitet, bereitgestellt und genutzt werden.


Damit rückt das Informationsmanagement in den Mittelpunkt. Entscheidend ist, ob die richtigen Informationen rechtzeitig und in einer geeigneten Qualität für eine konkrete Aufgabe verfügbar sind.


Diese Anforderung ist praktisch relevant. Ein geometrisch detailliertes Modell kann für die Kostenplanung ungeeignet sein, wenn Bauteile uneinheitlich klassifiziert oder Mengen nicht nachvollziehbar abgeleitet werden können. Ein räumlich abgestimmtes Modell der technischen Gebäudeausrüstung kann für den Betrieb wichtige Anlagenkennzeichnungen vermissen lassen. Ein vollständig wirkendes Koordinationsmodell kann unterschiedliche Bearbeitungsstände enthalten, deren Verwendung nicht eindeutig geregelt ist.


BIM-Erfolg lässt sich deshalb anhand mehrerer Dimensionen beurteilen:

  1. Die Informationen entsprechen den vereinbarten Projektzielen.

  2. Geometrie, Eigenschaften und Dokumentation sind konsistent.

  3. Verantwortlichkeiten für Erstellung, Prüfung und Freigabe sind eindeutig.

  4. Informationsstände und Änderungen sind nachvollziehbar.

  5. Die vorgesehenen Nutzer können die Daten tatsächlich verwenden.

  6. Der Aufwand für Erstellung und Pflege steht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.

  7. Die Informationen bleiben für die vereinbarten späteren Nutzungen anschlussfähig.


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Modellqualität und Projektqualität. Ein hochwertiges Modell kann verspätete Entscheidungen, fehlende Freigaben oder unklare Zuständigkeiten nicht ausgleichen. Projektführung und Informationsmanagement müssen deshalb gemeinsam entwickelt werden.


Die DIN EN ISO 19650-1 zum Informationsmanagement mit BIM beschreibt hierfür Begriffe und Grundsätze. Sie bietet einen Rahmen für die Organisation, den Austausch und die Verwaltung von Informationen über den Lebenszyklus eines Bauwerks.


Eine erfolgreiche BIM-Planung verbindet digitale Modelle mit geregelten Informationsprozessen. Der Nutzen entsteht durch verlässliche Informationen, die für konkrete Aufgaben rechtzeitig bereitstehen.


2. Ziele und BIM-Anwendungsfälle vor der Modellierung definieren


Vor der Erstellung eines Fach- oder Koordinationsmodells sollte feststehen, welche Aufgaben unterstützt werden sollen. Diese Aufgaben werden als BIM-Anwendungsfälle beschrieben. Sie verbinden Projektziele mit der konkreten Nutzung digitaler Informationen.


Typische Anwendungsfälle sind:

  1. Bestandsaufnahme und Bestandsdokumentation.

  2. Planungskoordination und Kollisionsprüfung.

  3. Variantenuntersuchung.

  4. Modellbasierte Mengenermittlung und Kostenplanung.

  5. Terminplanung und Bauablaufsimulation.

  6. Ausschreibung und Vergabe.

  7. Fertigungs- und Montageplanung.

  8. Baufortschrittskontrolle.

  9. Abnahme- und Mängelmanagement.

  10. Übergabe an den Gebäudebetrieb.

  11. Wartungs- und Instandhaltungsmanagement.

  12. Energie- und Nachhaltigkeitsanalysen.


Diese Anwendungsfälle unterscheiden sich hinsichtlich ihres Informationsbedarfs. Für die Kollisionsprüfung sind beispielsweise räumliche Lage, Abmessungen und Koordinatensysteme relevant. Eine belastbare Mengenermittlung erfordert eindeutige Bauteilabgrenzungen, Klassifikationen und Auswertungsregeln. Für die Betriebsphase werden zusätzlich technische Eigenschaften, Anlagenkennzeichnungen und geeignete Dokumente benötigt.


Eine systematische Ableitung umfasst folgende Schritte:

  1. Das Projektziel beschreiben.

  2. Die zu unterstützenden Aufgaben und Entscheidungen identifizieren.

  3. Die geeigneten BIM-Anwendungsfälle auswählen.

  4. Die benötigten Informationen festlegen.

  5. Informationslieferanten und Nutzer benennen.

  6. Lieferzeitpunkte und Qualitätskriterien vereinbaren.

  7. Aufwand und erwarteten Nutzen bewerten.


Dabei sollte zwischen strategischen Zielen und operativen Anwendungsfällen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel kann darin bestehen, die Betriebskosten eines Immobilienportfolios zu senken. Daraus lassen sich beispielsweise Anforderungen an die strukturierte Übergabe technischer Anlagen oder die Bereitstellung von Wartungsinformationen ableiten.


Auch die Projektphase beeinflusst die Priorität. Frühe Planungsphasen benötigen belastbare Grundlagen für Varianten- und Kostenentscheidungen. Während der Ausführung gewinnen Arbeitsvorbereitung, Koordination und Fortschrittskontrolle an Bedeutung. Nach der Übergabe stehen Betrieb, Instandhaltung und spätere Veränderungen im Vordergrund.


Die Auswahl sollte zur organisatorischen Reife passen. Ein begrenzter Anwendungsfall mit klaren Verantwortlichkeiten und überprüfbaren Ergebnissen kann einen hohen Nutzen schaffen. Seine Umsetzung liefert zugleich Erfahrungen für weitere Anwendungen.


BIM-Anwendungsfälle bestimmen, welche Informationen benötigt werden und wie sie verwendet werden sollen. Sie bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte Modellierung und eine nachvollziehbare Nutzenbewertung.


3. Auftraggeber-Informationsanforderungen als strategische Steuerungsgrundlage


Die Auftraggeber-Informationsanforderungen, kurz AIA, beschreiben, welche Informationen der Auftraggeber zu bestimmten Zeitpunkten in welcher Qualität benötigt. Sie übersetzen seine Ziele in überprüfbare Anforderungen an Informationslieferungen.


Für die internationale Einordnung ist die Unterscheidung mehrerer Anforderungsebenen hilfreich.

Ebene

Bezeichnung

Funktion

OIR

Organizational Information Requirements

Informationsbedarf zur Unterstützung der Ziele und Aufgaben der Organisation

AIR

Asset Information Requirements

Informationsbedarf für das Asset-Management

PIR

Project Information Requirements

Informationsbedarf zur Unterstützung von Projektentscheidungen

EIR

Exchange Information Requirements

Konkretisierung der Informationslieferungen im jeweiligen Beauftragungsverhältnis


Aus den Organisationsanforderungen werden die relevanten Asset- und Projektanforderungen abgeleitet. Diese bilden die Grundlage für konkrete Austausch-Informationsanforderungen. Die Ebenen stehen miteinander in Beziehung und müssen aufeinander abgestimmt werden.


Die im deutschen Projektalltag gebräuchlichen AIA erfüllen weitgehend eine entsprechende Funktion wie die EIR. Deutsche AIA-Dokumente können darüber hinaus übergeordnete Projektziele und organisatorische Vorgaben enthalten. Ihr konkreter Umfang ist deshalb anhand der jeweiligen Projekt- und Vertragsunterlagen zu bestimmen.


AIA müssen einen klaren Bezug zu Anwendungsfällen und späterer Nutzung besitzen. Eine Anforderung wie „Das Modell ist vollständig zu liefern“ bleibt zu unpräzise. Es muss feststehen, welche Objekte, Eigenschaften und Dokumente enthalten sein sollen und wie die Erfüllung geprüft wird.


Belastbare AIA sollten insbesondere folgende Bereiche abdecken:

  1. Projektziele und BIM-Anwendungsfälle.

  2. Benötigte Informationen je Lieferzeitpunkt.

  3. Anforderungen an Geometrie und Eigenschaften.

  4. Anforderungen an Dokumente und Verknüpfungen.

  5. Informationsmeilensteine und Liefertermine.

  6. Rollen und Verantwortlichkeiten.

  7. Austauschformate, Formatversionen und Datenstrukturen.

  8. Koordinatensysteme, Kennzeichnungen und Klassifikationen.

  9. Prüfverfahren und Annahmekriterien.

  10. Informationssicherheit und Zugriffsrechte.

  11. Übergabeanforderungen und vorgesehene Zielsysteme.


Die Qualität der AIA hängt wesentlich von ihrer Prüfbarkeit ab. Dafür sind eindeutige Begriffe, geeignete Toleranzen und nachvollziehbare Kriterien erforderlich.

Technische Vorgaben sollten die geforderte Verwendbarkeit sicherstellen. Softwarevorgaben können durch die Projektumgebung begründet sein. Sie sollten jedoch hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihrer Auswirkungen auf die Zusammenarbeit geprüft werden.


Ein frühzeitiger Testaustausch ist besonders wertvoll. Er zeigt, ob Geometrie, Eigenschaften und Kennzeichnungen im vorgesehenen Zielsystem korrekt ankommen. Offene Formate wie IFC können den softwareübergreifenden Austausch unterstützen. BCF eignet sich für die strukturierte Kommunikation über modellbezogene Aufgaben und Konflikte.


Für Bestandshalter müssen die relevanten AIR bereits bei der Entwicklung der Informationslieferungen berücksichtigt werden. Werden Betriebsanforderungen erst kurz vor der Übergabe festgelegt, entstehen häufig aufwendige Ergänzungen und Datenbereinigungen.


Die VDI 2552 Blatt 10 zur Erstellung und Anwendung von AIA und BAP bietet eine Orientierung für deren Aufbau, Inhalte und Anwendung.


AIA konkretisieren die benötigten Informationslieferungen. Ihre Qualität hängt von der Verbindung zu Organisations-, Asset- und Projektzielen sowie von klaren und überprüfbaren Anforderungen ab.


4. BIM-Abwicklungsplan, Verantwortlichkeiten und vertragliche Verankerung


Der BIM-Abwicklungsplan, kurz BAP, beschreibt die Umsetzung der vereinbarten Informationsanforderungen. Die englische Bezeichnung lautet BIM Execution Plan, kurz BEP.


Der BAP konkretisiert Rollen, Arbeitsabläufe, Liefergegenstände, technische Rahmenbedingungen, Prüfungen und Kommunikationswege. Damit schafft er eine organisatorische Grundlage für die Zusammenarbeit.


Ein belastbares Rollenmodell unterscheidet insbesondere folgende Funktionen:

Funktion

Schwerpunkt

Auftraggeber

Ziele, Informationsanforderungen und Entscheidungsbedingungen festlegen

BIM-Management

Umsetzung der BIM-Ziele unterstützen und vereinbarte Informationsprozesse überwachen

BIM-Gesamtkoordination

Fachübergreifende Modellkoordination organisieren und Schnittstellenkonflikte nachverfolgen

BIM-Fachkoordination

Qualität und Koordination innerhalb der jeweiligen Fachdisziplin sicherstellen

BIM-Autoren

Vereinbarte Modellinformationen erstellen und aktualisieren

Projektleitung

Prioritäten, Projektentscheidungen, Änderungen und Eskalationen steuern

Ausführende Unternehmen

Informationen für Arbeitsvorbereitung und Ausführung nutzen und vereinbarte Rückmeldungen liefern

Betreiberseite

Anforderungen an Betriebsdaten, Übergabe und Datenpflege definieren


Die Aufgabenverteilung ist projektspezifisch festzulegen. Funktionen können zusammengelegt werden, sofern Kompetenzen und Kapazitäten ausreichen. Die VDI 2552 Blatt 7 zu Prozessen und Rollen bietet hierfür eine fachliche Orientierung.


Die BIM-Koordination entbindet die Fachplaner nicht von ihrer fachlichen Verantwortung. Ebenso ersetzt eine Rollenbezeichnung keine eindeutige Aufgabenbeschreibung.


Für jede Informationslieferung muss erkennbar sein, wer welche Inhalte zu welchem Termin bereitstellt, wer sie prüft und unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen.


Vertragliche Verankerung


Für eine belastbare Zusammenarbeit sollten AIA und BAP mit den maßgeblichen Vertragsunterlagen abgestimmt und wirksam einbezogen werden. Dabei muss feststehen, welche Fassung gilt und wie spätere Änderungen behandelt werden.


Zu regeln sind insbesondere:

  • Leistungsumfang und Vergütung der vereinbarten BIM-Leistungen.

  • Liefergegenstände, Prüfpflichten und Annahmeverfahren.

  • Umgang mit Widersprüchen zwischen Modellen, Plänen und weiteren Vertragsunterlagen.

  • Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Modellen und Daten.

  • Verantwortlichkeiten für eigene und übernommene Modellinhalte.

  • Änderungsverfahren und Auswirkungen auf Leistungen, Termine und Vergütung.


Eine allgemeingültige Rangfolge zwischen Modell und Plan lässt sich daraus nicht ableiten. Sie muss passend zum jeweiligen Vertragsmodell festgelegt werden. Auch eine Fortschreibung des BAP darf vereinbarte Leistungspflichten nicht stillschweigend erweitern.


BIM-Leistungen sind nicht pauschal als Besondere Leistungen einzuordnen. Grundleistungen der HOAI können mit der BIM-Methode erbracht werden. Zusätzliche Anforderungen können Besondere Leistungen oder weitere gesondert zu vereinbarende Leistungen darstellen. Entscheidend sind Leistungsinhalt und Umfang.


Anlage 10 HOAI nennt die 3-D- oder 4-D-Gebäudemodellbearbeitung als Besondere Leistung. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Einordnung sämtlicher modellbasierter Planungsleistungen. Die Bundesbau-Arbeitshilfe zur Vertragsgestaltung berücksichtigt ausdrücklich die Methodenneutralität der HOAI und eine differenzierte Betrachtung der Leistungen.


Offene Punkte und Änderungen steuern


Das Issue Management organisiert die Bearbeitung von Konflikten, fehlenden Informationen und offenen Aufgaben. Jedes Issue benötigt eine eindeutige Beschreibung, einen Verantwortlichen, eine Frist und einen nachvollziehbaren Status.


Ein Issue gilt als geschlossen, wenn die vereinbarte Lösung umgesetzt und überprüft wurde. Änderungen an Anforderungen und Prozessen werden dokumentiert, bewertet und abgestimmt.


Der BAP konkretisiert die Zusammenarbeit. Vertragliche Einbindung, klare Verantwortlichkeiten und geregelte Änderungen schaffen die notwendige Verbindlichkeit.


5. Common Data Environment und kontrollierte Informationsflüsse


Die Common Data Environment, kurz CDE, bildet die gemeinsame Umgebung für Verwaltung und Austausch von Projektinformationen. Sie verbindet technische Lösungen mit vereinbarten Arbeitsabläufen.


Eine CDE kann durch eine Plattform oder mehrere abgestimmte Systeme umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass Informationsstände, Zuständigkeiten und Übergänge eindeutig bleiben.


Im CDE-Prozess werden grundlegende Informationszustände unterschieden.

Zustand

Bedeutung

In Bearbeitung, Work in Progress

Informationen werden innerhalb des verantwortlichen Teams erstellt und geprüft

Geteilt, Shared

Informationen sind für die vereinbarte Zusammenarbeit mit anderen Teams bereitgestellt

Veröffentlicht, Published

Informationen sind nach den vorgesehenen Prüf-, Autorisierungs- und Annahmeschritten für einen festgelegten Zweck bereitgestellt

Archiviert, Archived

Frühere Informationsstände und Prozessnachweise bleiben nachvollziehbar erhalten


Zusätzliche Statusangaben müssen erkennen lassen, für welchen Zweck Informationen verwendet werden dürfen. Ein zur Koordination geteiltes Modell ist noch nicht zur Bauausführung freigegeben.


Im Informationslieferprozess nach ISO 19650-2 werden die Autorisierung durch die federführende beauftragte Partei und die anschließende Annahme durch die bestellende Partei unterschieden. Diese Aufgaben müssen der Projektorganisation eindeutig zugeordnet werden.


Die Annahme einer Informationslieferung im CDE-Prozess darf nicht automatisch mit der rechtsgeschäftlichen Abnahme einer Planungs- oder Bauleistung gleichgesetzt werden. Die rechtlichen Folgen richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen.


Eine geeignete CDE unterstützt insbesondere:

  1. Eindeutige Identifikation von Informationscontainern.

  2. Versionierung und Änderungshistorie.

  3. Rollenbasierte Zugriffsrechte.

  4. Status-, Prüf- und Freigabemanagement.

  5. Verknüpfung von Modellen, Dokumenten und Issues.

  6. Suchbarkeit anhand vereinbarter Metadaten.

  7. Archivierung, Export und Datenübergabe.

  8. Schutz vor unberechtigter Veränderung.


Bauwerksdaten können sensible Informationen über Anlagen, Nutzerstrukturen und Sicherheitsbereiche enthalten. Zugriffsrechte müssen deshalb zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten passen.


Ebenso sind Betrieb, Datensicherung, Export und Plattformwechsel zu regeln. Bei cloudbasierten Lösungen gehören Speicherort, Vertragslaufzeit und Beendigung des Dienstes zu den relevanten Rahmenbedingungen.


Die Projektorganisation muss eindeutig festlegen, wo verbindliche Informationen verfügbar sind. Werden parallel lokale Dateien oder E-Mail-Anhänge als maßgeblich verwendet, entstehen widersprüchliche Informationsstände.


Eine CDE schafft kontrollierte Informationsflüsse. Version, Zustand und Status machen sichtbar, welcher Informationsstand für welchen Zweck verwendet werden darf.


6. Informationsbedarfstiefe und LOIN als Prinzip der Angemessenheit


Die Informationsbedarfstiefe, englisch Level of Information Need und in der Praxis häufig LOIN abgekürzt, beschreibt den erforderlichen Detaillierungsgrad und Umfang von Informationen für einen festgelegten Zweck.


Die DIN EN ISO 7817-1 zur Informationsbedarfstiefe beschreibt die Konzepte und Grundsätze. Die Ausgabe 2024-11 ersetzt die frühere DIN EN 17412-1:2021-06.


Die Informationsbedarfstiefe umfasst drei Dimensionen:

  1. Geometrische Informationen. Dazu gehören beispielsweise Form, Abmessungen, Lage und Orientierung.

  2. Alphanumerische Informationen. Dazu gehören Eigenschaften, Kennzeichnungen, Klassifikationen und technische Attribute.

  3. Dokumentation. Dazu gehören Nachweise, Prüfunterlagen und Bedienungsanleitungen.


Bei der Festlegung werden Zweck, Lieferzeitpunkt, beteiligte Akteure und betreffende Objekte berücksichtigt.


Abgrenzung zu LOD, LOG und LOI


In der Praxis werden weiterhin Begriffe wie LOD, LOG und LOI verwendet. LOD kann je nach Definitionssystem für Level of Detail oder Level of Development stehen. LOG beschreibt geometrische Inhalte, LOI den alphanumerischen Informationsgehalt.


LOIN erweitert die Betrachtung um eine systematische Festlegung des tatsächlich benötigten Informationsumfangs für einen bestimmten Zweck. Es ist daher keine bloße Umbenennung eines pauschalen Detailgrades.


Angaben wie „LOD 300“ oder „LOD 400“ reichen allein nicht aus. Sie benötigen ein benanntes Definitionssystem sowie konkrete Festlegungen zu Objekten, Eigenschaften und Dokumenten. Eine allgemeingültige direkte Umrechnung solcher Stufen in LOIN ist nicht vorgesehen.


Den Umfang auf die Aufgabe abstimmen


Ein höherer Detailgrad verursacht zusätzlichen Aufwand bei Erstellung, Prüfung und Pflege. Er ist sinnvoll, wenn die Aufgabe diese Informationen benötigt.


Für einen frühen Variantenvergleich können vereinfachte Volumen und wenige Kennwerte ausreichen. Für Fertigung und Montage werden präzise Abmessungen und Anschlussinformationen benötigt. Im Betrieb können Anlagenkennzeichnungen und Wartungsunterlagen wichtiger sein als eine hohe geometrische Detaillierung.


Die folgende Übersicht dient als Beispiel für projektspezifische Festlegungen.

BIM-Anwendungsfall

Geometrische Informationen

Alphanumerische Informationen

Dokumentation

Variantenvergleich

Volumen, Flächen und Raumbeziehungen

Nutzung und relevante Kennwerte

Annahmen und Entscheidungsunterlagen

Planungskoordination

Lage, Abmessungen und erforderliche Freiräume

Fachzuordnung und Bauteilstatus

Prüfberichte und Issues

Mengenermittlung

Eindeutig abgegrenzte Bauteile

Klassifikation, Material und Mengenparameter

Auswertungs- und Mengenregeln

Ausführung und Montage

Ausführungsrelevante Abmessungen und Anschlüsse

Produkt- und Montageinformationen

Montage- und Prüfunterlagen

Gebäudebetrieb

Lage und räumliche Zuordnung

Anlagenkennzeichen und technische Eigenschaften

Betriebs-, Wartungs- und Prüfunterlagen


Auch der Zeitpunkt beeinflusst die Angemessenheit. Früh festgelegte Details dürfen keine Genauigkeit suggerieren, die durch den Planungsstand noch nicht gedeckt ist. Vorläufige Annahmen und Unsicherheiten müssen erkennbar bleiben.


Die Informationsbedarfstiefe verbindet Geometrie, Eigenschaften und Dokumentation mit dem jeweiligen Zweck. Sie schafft eine Grundlage für vollständige, angemessene und überprüfbare Informationslieferungen.


7. Modellqualität, Koordination und Prüfprozesse


Modellqualität umfasst mehrere Prüfebenen. Ein Modell kann geometrisch korrekt sein und dennoch unvollständige Eigenschaften enthalten. Es kann alle geforderten Objekte enthalten, aber falsche Statusangaben aufweisen. Es kann fachlich plausibel wirken und trotzdem für die vorgesehene Auswertung ungeeignet sein.


Ein Prüfkonzept sollte deshalb folgende Bereiche berücksichtigen:

  1. Vollständigkeit. Sind vereinbarte Objekte, Eigenschaften und Dokumente vorhanden?

  2. Geometrie. Stimmen Lage, Abmessungen und Modellierungsregeln?

  3. Semantik. Sind Klassifikationen, Kennzeichnungen und Eigenschaften korrekt?

  4. Koordination. Passen die Fachplanungen räumlich und technisch zusammen?

  5. Prozesskonformität. Sind Version, Status und Freigaben nachvollziehbar?

  6. Nutzbarkeit. Funktioniert die vorgesehene Auswertung oder Weiterverarbeitung?


Die Kollisionsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil. Sie deckt jedoch nur einen Teil möglicher Planungsprobleme ab. Wartungszugänge, Montageflächen und Sicherheitsabstände können beispielsweise geprüft werden, wenn geeignete Freiräume modelliert oder passende Regeln definiert wurden. Andere Konflikte erfordern eine fachliche Bewertung.


Prüfungen sollten früh beginnen und vor vereinbarten Lieferungen wiederholt werden. Nach Änderungen ist zu kontrollieren, ob die Lösung umgesetzt wurde und neue Konflikte entstanden sind.


Maschinenprüfbare Anforderungen mit IDS


Die Information Delivery Specification, kurz IDS, ermöglicht die maschinenlesbare Beschreibung bestimmter Informationsanforderungen an IFC-Modelle. Das BIM-Portal des Bundes unterstützt die strukturierte Definition von Informationsanforderungen und die Bereitstellung von Objektvorlagen und Prüfregeln.


Mit IDS lassen sich beispielsweise geforderte Klassifikationen, Eigenschaften und zulässige Werte festlegen und mit geeigneter Software automatisiert überprüfen. Dadurch werden Informationsanforderungen mit der Prüfung gelieferter Modelldaten verbunden.


IDS deckt jedoch keine vollständige geometrische oder fachliche Qualitätsprüfung ab. Kollisionsprüfungen, Planungsbewertungen und weitere Kontrollen benötigen ergänzende Verfahren.


Automatisierte Prüfungen sind nur so aussagekräftig wie ihre Regeln. Auch ein regelkonformes Modell kann eine fachlich ungeeignete Lösung enthalten.


Prüfergebnisse müssen in das Issue Management eingebunden werden. Beschreibung, Ort, Priorität, Verantwortung, Frist und Status sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Der Abschluss erfolgt nach überprüfter Bearbeitung.


Qualitätssicherung kombiniert automatisierte Kontrollen mit fachlicher Prüfung. Sie bewertet Informationen anhand der vereinbarten Anforderungen und verfolgt Feststellungen bis zum überprüften Abschluss.


8. BIM im Lebenszyklus von Bauwerken und Immobilien


Für Eigentümer und Bestandshalter liegt ein wesentlicher Nutzen digitaler Bauwerksinformationen in Betrieb, Instandhaltung, Sanierung und Investitionsplanung.


Die Übergabe ist häufig anspruchsvoll, weil sich Informationen während Planung und Ausführung verändern. Werden Betreiberanforderungen erst am Ende festgelegt, fehlen unter Umständen aktuelle Anlagenkennzeichnungen, geprüfte Bestandsdaten oder strukturierte Dokumente.


Eine betriebsorientierte Informationsstrategie sollte früh festlegen:

  1. Welche Anlagen und Bauteile verwaltet werden sollen.

  2. Welche eindeutigen Kennzeichnungen verwendet werden.

  3. Welche technischen Eigenschaften erforderlich sind.

  4. Welche Wartungs- und Prüfunterlagen benötigt werden.

  5. In welchem System die Informationen genutzt werden.

  6. Wie die Datenübernahme geprüft wird.

  7. Wie Änderungen im Betrieb aktualisiert werden.

  8. Wer für die laufende Datenpflege verantwortlich ist.


Ein geometrisches As-built-Modell soll den ausgeführten Zustand abbilden. Für die Betriebsnutzung sind zusätzlich geprüfte Eigenschaften und Dokumente erforderlich. Die Verlässlichkeit des Informationsbestands muss durch geeignete Kontrollen und Nachweise abgesichert werden.


Die Verbindung mit Computer-Aided Facility Management, kurz CAFM, erfordert abgestimmte Datenstrukturen und Schnittstellen. Nicht sämtliche Betriebsinformationen müssen im geometrischen Modell gespeichert sein. Entscheidend sind eindeutige Zuordnungen und eine geprüfte Übertragung in die vorgesehenen Systeme.


Auf Portfolioebene erleichtern einheitliche Kennzeichnungen und Klassifikationen die objektübergreifende Nutzung. Sie reduzieren wiederkehrende Aufbereitungsarbeiten und schaffen eine Grundlage für vergleichbare Auswertungen.


Bei Bestandsgebäuden müssen Erfassungsmethoden, Genauigkeitsgrenzen und unbekannte Bereiche dokumentiert werden. Eine präzise Darstellung darf keine Sicherheit vortäuschen, die durch die Datengrundlage nicht gedeckt ist.


Der Lebenszyklusnutzen setzt früh definierte Betreiberanforderungen, geprüfte Datenübergaben und eine geregelte Aktualisierung voraus. Die Informationsstrategie muss deshalb über den Projektabschluss hinausreichen.


9. Wirtschaftlichkeit, Kompetenzen und Veränderungsmanagement


BIM kann Koordination und Informationsverfügbarkeit verbessern. Wirtschaftliche Effekte entstehen jedoch projektspezifisch und müssen bewertet werden.


Zu den Aufwendungen gehören Qualifizierung, Software, Prozessentwicklung, Modellierung und Qualitätssicherung. Mögliche Nutzen entstehen durch geringere Suchzeiten, weniger wiederkehrende Fehler, bessere Arbeitsvorbereitung und verlässlichere Übergaben.


Geeignete Kennzahlen sind beispielsweise:

  1. Anteil fristgerecht gelieferter und akzeptierter Informationslieferungen.

  2. Bearbeitungsdauer wesentlicher Issues.

  3. Anteil wiederkehrender Datenfehler.

  4. Zeitaufwand für Informationssuche und definierte Auswertungen.

  5. Anteil erfolgreich übernommener Betriebsinformationen.

  6. Aufwand für Nachmodellierung und Datenbereinigung.

  7. Tatsächliche Nutzung der vereinbarten BIM-Anwendungsfälle.


Kennzahlen benötigen eine fachliche Interpretation. Eine hohe Zahl früh erkannter Issues kann auf eine wirksame Prüfung hinweisen. Sie ist allein kein Beleg für schlechte Planung. Auch vermiedene Kosten lassen sich ohne belastbare Vergleichsgrundlage nicht eindeutig BIM zurechnen.


Die Einführung erfordert neben Softwarekenntnissen fachliche und organisatorische Kompetenzen. Mitarbeitende müssen Anforderungen verstehen, Daten beurteilen, Schnittstellen beherrschen und Prüfungen nachvollziehbar durchführen können.


Unternehmen benötigen wiederverwendbare Vorlagen, Klassifikationen und Prüfregeln. Diese müssen zugleich Raum für projektspezifische Anforderungen lassen.


Veränderungsmanagement unterstützt die Anwendung im Arbeitsalltag. Schulungen sollten an realen Aufgaben ansetzen und verdeutlichen, wie neue Prozesse die Zusammenarbeit verbessern.


Für mittelständische Unternehmen empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Ein Pilotprojekt bearbeitet einen relevanten Anwendungsfall mit klaren Zielen. Die Erfahrungen werden anschließend in wiederverwendbare Standards und Arbeitsabläufe überführt.


Wirtschaftlichkeit entsteht durch die tatsächliche Nutzung verbesserter Informationen und Prozesse. Qualifizierung, geeignete Kennzahlen und die systematische Übertragung von Projekterfahrungen sichern den langfristigen Nutzen.


10. Handlungsempfehlungen für eine belastbare BIM-Strategie


Eine erfolgreiche BIM-Planung verbindet Auftraggeberziele, Informationslieferungen und Projektprozesse. Ihr Nutzen zeigt sich daran, ob die Beteiligten die bereitgestellten Informationen verlässlich verwenden können.


Für die Praxis sind folgende Schritte besonders relevant:

  1. Projekt- und Organisationsziele konkretisieren.

    Bestimmen Sie, welche Entscheidungen verbessert und welche Aufgaben unterstützt werden sollen.

  2. BIM-Anwendungsfälle priorisieren.

    Wählen Sie Anwendungen mit erkennbarem Nutzen und einem beherrschbaren Umsetzungsaufwand.

  3. Informationsanforderungen nachvollziehbar ableiten.

    Stimmen Sie Organisations-, Asset- und Projektanforderungen mit den konkreten Informationslieferungen ab.

  4. Anforderungen prüfbar formulieren.

    Definieren Sie Inhalte, Lieferzeitpunkte, Formate und Annahmekriterien.

  5. Informationsbedarfstiefe angemessen festlegen.

    Bestimmen Sie Geometrie, Eigenschaften und Dokumentation passend zu Zweck und Zeitpunkt.

  6. Leistungen und Verantwortlichkeiten vereinbaren.

    Stimmen Sie AIA und BAP mit Leistungsumfang, Vergütung und Vertragsunterlagen ab.

  7. Datenaustausch früh testen.

    Prüfen Sie die tatsächliche Verwendbarkeit in den vorgesehenen Zielsystemen.

  8. Informationsflüsse kontrollieren.

    Regeln Sie Versionen, Zustände, Zugriffsrechte und zulässige Verwendungszwecke.

  9. Qualität kontinuierlich sichern.

    Verbinden Sie automatisierte Kontrollen mit fachlicher Prüfung und konsequentem Issue Management.

  10. Betrieb und Übergabe vorbereiten.

    Beziehen Sie spätere Nutzer früh ein und testen Sie die Datenübernahme.

  11. Wirkung mit Kennzahlen bewerten.

    Beobachten Sie Informationsqualität, Bearbeitungszeiten und tatsächliche Nutzung.

  12. Kompetenzen und Standards weiterentwickeln.

    Überführen Sie Erfahrungen in Vorlagen, Prüfregeln und qualifizierte Arbeitsweisen.


Für mittelständische Unternehmen bietet ein klar abgegrenzter Einstieg eine gut beherrschbare Möglichkeit. Eine strukturierte Planungskoordination, eine verlässliche Mengenermittlung oder eine geprüfte Übergabe von Betriebsdaten kann bereits einen relevanten Nutzen schaffen.


Bauunternehmen können damit ihre Arbeitsvorbereitung verbessern. Planungsbüros können wiederkehrende Aufgaben stärker standardisieren. Bestandshalter erhalten eine bessere Grundlage für Betrieb und Investitionen. Projektentwickler können die Informationslieferungen frühzeitig mit der langfristigen Objektstrategie verbinden.


Eine BIM-Planung ist erfolgreich, wenn sie die richtigen Informationen in verlässlicher Qualität rechtzeitig für konkrete Aufgaben und Entscheidungen bereitstellt.


Dafür braucht es klare Anforderungen, angemessene Informationstiefen, vertraglich abgestimmte Leistungen, qualifizierte Beteiligte und überprüfbare Ergebnisse. Unternehmen, die diese Grundlagen konsequent umsetzen, schaffen eine tragfähige Basis für bessere Zusammenarbeit und eine wirtschaftlich sinnvolle Digitalisierung.




Quellen und weiterführende Informationen


Die Normen- und Richtlinienlinks führen zu offiziellen Informations- und Bezugsseiten. Vollständige Normen und VDI-Richtlinien sind in der Regel kostenpflichtig. Die verlinkten Erläuterungen von BIM Deutschland, die IDS-Informationen von buildingSMART und der HOAI-Gesetzestext sind frei zugänglich.



Über BuiltSmart Hub


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